Wofür braucht es ein aktives Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) in Unternehmen?

Gesunde und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bedeutende Faktoren für den Erfolg eines Unternehmens. Zukünftige Herausforderungen ergeben sich aus dem demografischen Wandel, zunehmender Digitalisierung und technologischem Fortschritt. Sinkende Geburtenraten bei gleichzeitig steigender Lebenserwartung führen dazu, dass sich die Altersstruktur in Deutschland mittel- bis langfristig entscheidend verändern wird. Unternehmen werden in Zukunft vermehrt tendenziell ältere Beschäftigte zur Verfügung stehen. Ein aktives Betriebliches Gesundheitsmanagement bietet die Chance, möglichst viele Beschäftigte bis zum Eintritt in die Rente gesund und arbeitsfähig zu erhalten.

Betriebliches Gesundheitsmanagement umfasst die drei Säulen Arbeitsschutz, Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) und Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF).

Arbeitsschutz ist verpflichtend für Arbeitgeber und Beschäftigte und zielt auf die Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Unternehmen stellen den notwendigen Arbeitsschutz in der Regel durch einen dauerhaften Arbeitsausschuss (ASA) sicher. Dieser ASA trifft sich einmal im Quartal und setzt sich aus einem Arbeitgebervertreter, der Betriebsärztin, der Fachkraft für Arbeitssicherheit, einer Vertretung des Betriebs- oder Personalrates, den jeweiligen Sicherheitsbeauftragten und weiteren Fachkundigen zusammen. Es werden Themen der Arbeitssicherheit und es Gesundheitsschutzes (z. B. Analysen, Unfallgeschehen) besprochen. Es werden betriebliche Maßnahmen diskutiert und Entscheidungen zur Vermeidung von Gesundheitsgefahren getroffen.

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement soll Arbeitsplätze erhalten. Beschäftigten, die innerhalb von 12 Monaten am Stück oder wiederholt länger als 6 Wochen arbeitsunfähig erkrankt waren, muss ein BEM-Gespräch angeboten werden. BEM-Verfahren sind für Arbeitgeber verpflichtend. Ziel des BEM ist es, Erkrankte in Abstimmung und idealerweise mit ärztlicher Beteiligung in kleinen Schritten wieder ins Arbeitsleben einzubinden. Beschäftigte können eine Teilnahme ablehnen.

Betriebliche Gesundheitsförderung impliziert konkrete Maßnahmen und Angebote, die Beschäftigte zur Stärkung der geistigen und körperlichen Gesundheit ermöglichen. Diese sind für Arbeitgeber und Beschäftigte freiwillig. Viele betriebliche Maßnahmen zur Gesundheitsförderung werden von gesetzlichen Krankenversicherungen finanziell unterstützt. Darunter fallen unter anderem präventive Angebote aus den Bereichen Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung, Entspannung oder Suchtprävention. Auch Unfallversicherungsträger und die Deutsche Rentenversicherung fördern Maßnahmen in Betrieben und Unternehmen. Der Arbeitgeber darf darüber hinaus eigene freiwillige Angebote unterbreiten, die gleichzeitig die Arbeitgeberattraktivität steigern können. Maximal 600 Euro pro Mitarbeiter und Jahr für Maßnahmen der Primärprävention und Gesundheitsförderung können steuerlich abgesetzt werden. Dazu zählen beispielsweise Betriebssportgruppen, kostenfreie Grippeschutzimpfungen, eine externe Sozialberatung oder Maßnahmen zur Führung auf Augenhöhe.

Aus meiner Sicht muss BGM in Unternehmen und Betrieben aktiv gestaltet werden. Das bedeutet, dass Maßnahmen und Angebote regelmäßig überprüft und an ändernde Rahmenbedingungen im Betrieb anpassen werden müssen.

Hier meine Empfehlungen:

1.       Arbeitgeber und Geschäftsführungen begreifen BGM als Chance und stellen finanzielle Mittel und personelle Kapazitäten in Unternehmen und Betrieben zur Verfügung.

2.       Leitende Angestellte nehmen an internen und externen BGM-Terminen (ASA, BGF) aktiv teil.

3.       Ab 200 Beschäftigte wird das Thema BGM federführend im Unternehmen geplant und koordiniert. Idealerweise im Rahmen einer eigens dafür befähigten und beauftragten Ansprechperson. Bei kleineren Betrieben wird auf externe Beratung und Begleitung zurückgegriffen.

4.       Eigene Angebote sind in das Unternehmen zu kommunizieren und gleichzeitig attraktiv für potenzielle Bewerberinnen und Bewerberinnen darzustellen.

Tiefergehende Informationen erhalten Sie hier:

Bundesministerium für Gesundheit unter https://gesund.bund.de/betriebliches-gesundheitsmanagement-bgm

Deutsche Rentenversicherung Bund unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Experten/Arbeitgeber-und-Steuerberater/Firmenservice/bgm_leitfaden.html

VBG – Ihre gesetzliche Unfallversicherung unter https://www.vbg.de/cms/arbeitsschutz/gesundheit-schuetzen-und-foerdern/gms

Unterstützung finden Sie unter anderem hier:

Die Techniker unter https://www.tk.de/firmenkunden/service/gesund-arbeiten/betriebliche-gesundheitsfoerderung/betriebliches-gesundheitsmanagement/was-ist-bgm-2077348?tkcm=ab

AOK-Bundesverband unter https://www.aok.de/fk/betriebliche-gesundheit/grundlagen/betriebliche-gesundheitsfoerderung/ueberblick-betriebliche-gesundheitsfoerderung/

BARMER unter https://www.barmer.de/firmenkunden/gesund-arbeiten/gesundheit-im-betrieb/betriebliches-gesundheitsmanagement-1057054

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